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Fahrlehrer - Fortbildung

 

Gemäß § 53 Abs. 1 FahrlG besteht alle vier Jahre eine Fortbildungspflicht.
Seit 2011 bietet das BBZ Nordhausen auch eine Fahrlehrer Fortbildungen an.

Das spezielle Angebot des BBZ Nordhausen ergänzt rein theoretische Schulungsinhalte um elementare praktische Themen, so z.B. Bremswege, Restgeschwindigkeiten und fahrphysikalische Grenzbereiche. Das BBZ Nordhausen hält dafür optimale Rahmenbedingungen vor. Neben einen eigenen Fahrübungsplatz, dem Nordhäuser Autodrom, sowie nach den Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V. (DVR) ausgebildeten Trainern, verfügt das BBZ Nordhausen auch über Europas größte Flotte an speziellen Schulungsfahrzeugen mit Stützrädern und Knickschutz.

Unsere Erfahrungen bei der Verkehrssicherheitsarbeit, bei der Ausbildung von Sicherheitsreferenten, wie auch in der neueren Geschichte bei der Umsetzung der Berufskraftfahrerrichtlinie zeigen, dass die Praxis ein entscheidender Qualitätsindikator ist. Zum Einen hinsichtlich der Wahrnehmung des Kunden, der zurecht Referenten erwartet, die die theoretischen Inhalte auch praktisch anwenden und vermitteln können, zum Anderen aber auch im Bezug auf die Nachhaltigkeit der Schulung.

Unsere praxisbezogene Fortbildung nach § 53 a Abs. 1 FahrlG inklusive Fahrpraxis mit Input zu den Themen Fahrphysik, Grenzbereiche und Fahrerassistenzsysteme vermitteln Ihnen relevante Inhalte für die beruflichen Tätigkeiten als Fahrlehrer und Referent im Verkehrsgewerbe.

Für eine praxisbezogene Fortbildung ist das BBZ Nordhausen Ihr prädestinierter Partner.

Fortbildung nach § 53 a Abs. 1 FahrlG

Termine mit Praxisinhalten:
auf Anfrage


Für Fragen und weiterführende Informationen steht Ihnen
Herr Domann (Tel.: 03631 9058-46, m.domann@bbz-nordhausen.de)
gern zur Verfügung.