ZurückDrucken

Weiterbildung Berufskraftfahrer

 

Seit dem 10.09.2008 (für Fahrerlaubnisklassen D1/D1E/D/DE) bzw. seit dem 10.09.2009 (für Fahrerlaubnisklassen C1/C1E/C/CE) muss jeder Berufskraftfahrer alle 5 Jahre eine Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) nachweisen.
 
Im Rahmen dieser Weiterbildung sollen die während der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. die Grundqualifikation des Fahrers aufgefrischt werden. Nach dem BKrFQG muss die Weiterbildung (35 Stunden) durch die Teilnahme am Unterricht einer anerkannten Ausbildungsstätte stattfinden. Ziel ist es, alle Berufskraftfahrer auf dem neuesten Stand zu halten.
 Diese Regelung betrifft die "alten Hasen" genauso wie die Neueinsteiger.

Ein Teil der Weiterbildung kann aus Übungen auf einem besonderen Gelände im Rahmen eines Fahrertrainings oder in einem leistungsfähigen Simulator bestehen.
 
Das BBZ Nordhausen, Bereich Cars, Trucks & Training bietet ein modulares Konzept zum Erwerb der notwendigen Weiterbildungsnachweise. Die Module erfüllen die gesetzlichen Vorgaben. Zeitbedarf je Modul: 1 Tag à 7 Stunden.

 

Weiterbildung Lkw/Bus:

  • Modul 1: Eco-Training & Assistenzsysteme
  • Modul 2: Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber
  • Modul 3: Gefahrenwahrnehmung
  • Modul 4: Schadenprävention
  • Modul 5: Sicherheit für Ladung & Fahrgast

Für weitere Informationen und für eine Angebotserstellung steht Ihnen der Bereich Cars, Trucks & Training gern zur Verfügung.

Berufsbildungszentrum Nordhausen gGmbH, Bereich Cars, Trucks & Training

Telefon: 03631 47093-0
E-Mail: truck-training@bbz-nordhausen.de