QM Beratung - Quality for Management
Seit dem 01.04.2012 benötigen alle durch die Agentur für Arbeit geförderten Anbieter von Arbeitsmarktdienstleistungen, eine Zertifizierung nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung - Arbeitsförderung). Rechtsgrundlage ist der §176 ff SGB III. Ausgenommen sind lediglich Arbeitgeber, die ausschließlich betriebliche Maßnahmen oder betriebliche Teile von Maßnahmen durchführen (betriebliche Trainingsmaßnahmen, Praktika).
Wir beraten Sie auf dem Weg zur Träger- und Maßnahmezulassung und entwickeln gemeinsam mit Ihnen ein System zur Sicherung der Qualität, dass die in der AZAV definierten Anforderungen an den Träger und die Maßnahmen erfüllt.
So vermeiden Sie, dass im Falle von Abstimmungsbedarf im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens kostenintensive Nachbewertungen der fachkundigen Stellen erforderlich werden.
Eine Kombination der Zertifizierung nach DIN EN 9001:2015 und AZAV ist möglich und wird empfohlen.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Erstellung der vollständigen, für die Zertifizierung notwendigen Dokumentation
- Sichtung bereits vorhandener Unterlagen
- Festlegung der notwendigen Nachweise und Dokumente
- Analyse laufender Prozesse
- Erstellung eines Maßnahmenplans
- Festlegung weiterer erforderlicher Prozesse
- Durchführung eines internen Audits
- Unterstützung bei der Durchführung einer Managementbewertung
Weitere Leistungen - optional:
- Auditbegleitung
- Vorbereitung der einzureichenden Unterlagen für die fachkundige Stelle
- Unterstützung bei der Vorbereitung von Maßnahmenzertifizierungen
- Einführungsschulung für Ihre Mitarbeiter/innen
Weitere Informationen erhalten Sie gern von unseren Beratern:
Berufsbildungszentrum Nordhausen gGmbH
Birgit Gieseler
Telefon: 03631 9058-40
Fax: 03631 9058-27
E-Mail: b.gieseler@bbz-nordhausen.de
Andreas Reinhardt
Telefon: 03631 9058-39
Fax: 03631 9058-27
E-Mail: a.reinhardt@bbz-nordhausen.de