Grundqualifikation nach BKrFQG
Bei der Grundqualifikation legt der Fahrer vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) eine 7,5-stündige praktische und theoretische Prüfung ab. Für die Grundqualifikation muss man die entsprechende Fahrerlaubnisklasse noch nicht besitzen.
Wer die beschleunigte Grundqualifikation absolviert, nimmt an einem Lehrgang mit 140 Stunden Unterricht einschließlich 10 Praxisstunden teil. Am Ende der beschleunigten Grundqualifikation steht eine 90-minütige theoretische Prüfung vor der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen IHK. Für die beschleunigte Grundqualifikation muss man die entsprechende Fahrerlaubnisklasse noch nicht besitzen.
Sowohl für die Grundqualifikation als auch für die beschleunigte Grundqualifikation gilt: Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die Grundqualifikation auch im Inland erwerben. Die absolvierte Grundqualifikation wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 auf dem Führerschein nachgewiesen.
Das BBZ Nordhausen bietet die kompletten 140 Zeitstunden Unterricht für die beschleunigte Grundqualifikation an, einschließlich der 10 Fahrstunden sowie die Anmeldung zur Prüfung. Auch für potentielle Berufskraftfahrer, welche den Weg über die 7,5-stündige Prüfung im Rahmen der Grundqualifikation beschreiten möchten bietet das BBZ Nordhausen kurze Vorbereitungskurse an.
Anmeldung/Informationen:
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Berufsbildungszentrum Nordhausen gGmbH
Frau Makarinus
Telefon: 03631 9058-18
E-Mail: j.makarinus@bbz-nordhausen.de
Herr Seiler
Telefon: 03631 9058-13
E-Mail: f.seiler@bbz-nordhausen.de