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EU-BKrFQG

 

Für Kraftfahrer, welche keine Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb durchlaufen haben, aber zu gewerblichen Zwecken Grüterkraftverkehr betreiben oder Personen befördern möchten, reicht der Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis nicht mehr aus. Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) regelt ein System der Grundqualifikation und der regelmäßigen Weiterbildung.

Das BKrFQG ist durch europäische Vorgaben geprägt und dient der Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG. Es wird durch die Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) präzisiert, die insbesondere Einzelheiten im Bezug auf das Ausbildungsverfahren und deren Inhalte regelt. Ziel des BKrFQG ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit und die Verbesserung des Umweltschutzes durch zusätzliche Qualifizierungen. Die Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wird in den anderen EU-Mitgliedstaaten durch vergleichbare Regelungen umgesetzt.

Regelungsinhalt des deutschen BKrFQG sind insbesondere das Mindestalter, die künftige Grundqualifikation und Vorschriften zur Weiterbildung von Fahrerinnen oder Fahrern der Klassen C1, C1+E, C, C+E (Güterkraftverkehr) sowie der Klassen D1, D1+E, D, D+E (Personenkraftverkehr).

Lkw-Fahrer/innen (seit dem 10. September 2009) und Omnibusfahrer/innen (seit dem 10. September 2008) müssen neben dem Führerschein besondere tätigkeitsbezogene Fähigkeiten und Kenntnisse nachweisen. Und zwar durch eine Grundqualifikation (bei Neueinsteigern) und zusätzlich durch regelmäßige Weiterbildung (35 Stunden innerhalb von 5 Jahren für alle Fahrer/innen).

Das Berufsbildungszentrum Nordhausen (BBZ Nordhausen) bietet über die beiden Bereichen (Berufliche Aus- und Weiterbildung sowie Cars, Trucks & Training) alle erforderlichen Bildungsleistungen im Rahmen des BKrFQG an. Für die Grundqualifikation wie auch für die kompletten 35 Stunden der Weiterbildung bietet das BBZ Nordhausen Kompetenz aus erster Hand.